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   BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15   

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BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15 (https://dejure.org/2016,13851)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2016 - 6 AZR 284/15 (https://dejure.org/2016,13851)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 (https://dejure.org/2016,13851)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels" Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie"

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels "Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 DDiakArbVtrRL, Anl 1 Entgeltgr 7 DDiakArbVtrRL, Anl 1 Entgeltgr 8 DDiakArbVtrRL
    Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels "Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie"

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KrPflG, § 1 AltPflG, § 561 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen; Eingruppierung einer "Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie"

  • Betriebs-Berater

    Auslegung des Richtbeispiels "Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie" nach AVR Diakonie

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels"Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie"

  • rewis.io

    Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels "Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung nach AVR Diakonie; Auslegung des Richtbeispiels "Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie"

  • rechtsportal.de

    Auslegung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesundheitspflegerin in der Psychiatrie - und ihre Eingruppierung nach dem AVR Diakonie

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels "Gesundheits-pflegerin in der Psychiatrie"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1588
  • NZA-RR 2016, 419
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 438/10

    Eingruppierung einer Pflegefachkraft in einem psychiatrischen Pflegeheim der

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15
    Die Klägerin verweist auf die Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2012 (- 4 AZR 438/10 -) .

    Soweit der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 20. Juni 2012 (- 4 AZR 438/10 -) bezogen auf die vergleichbaren Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs e. V. (AVR DWM) angenommen hat, das Richtbeispiel knüpfe an die Einrichtung an, in welcher die Gesundheitspflegerin tätig ist, hält der nunmehr für Streitigkeiten über die Ein-, Höher-, Um- und Rückgruppierung von Arbeitnehmern der Religionsgesellschaften und ihrer Einrichtungen allein zuständige erkennende Senat an diesem Begriffsverständnis nicht fest.

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfolgt die Auslegung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Tarifauslegung maßgeblich sind (BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 988/11 - Rn. 21; 20. Juni 2012 - 4 AZR 438/10 - Rn. 15) .

    Dies ist der Fall, wenn das Richtbeispiel in mehreren Entgeltgruppen genannt ist oder wenn es selbst einen unbestimmten Rechtsbegriff enthält, der nicht aus sich selbst heraus ausgelegt werden kann (vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 992/12 - Rn. 20; 20. Juni 2012 - 4 AZR 438/10 - Rn. 16) .

    Diese für tarifliche Vergütungsordnungen entwickelte Auslegungsregel gilt entsprechend auch für Tätigkeitsmerkmale der AVR (BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 438/10 - Rn. 16; ebenso KGH EKD 26. April 2010 - I-0124/R51-09 - Rn. 22) .

    Klinik" (Wahrig aaO) bzw. "(Jargon) psychiatrische Abteilung, Klinik" (Duden aaO; vgl. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 438/10 - Rn. 30) .

    Diese gehen sowohl in den abstrakten Obersätzen als auch in den zusätzlichen Merkmalen der Richtbeispiele von erhöhten Anforderungen aus, die für die jeweiligen Tätigkeiten verlangt werden (vgl. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 438/10 - Rn. 19) .

    Mit dem Richtbeispiel könnte daher eine typisierende Bewertung der Richtliniengeber, wonach Gesundheitspflege in einer solch speziellen Einrichtung regelmäßig mit erhöhten Anforderungen verbunden ist, zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 438/10 - Rn. 19).

    Die Verknüpfung von bestimmten Tätigkeiten mit dem Ort oder der Art der Einrichtung, in der sie ausgeübt werden, sieht der Eingruppierungskatalog schließlich auch bei anderen Entgeltgruppen vor (vgl. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 438/10 - Rn. 21) , vgl. die Richtbeispiele zu den Entgeltgruppen 2 ("Mitarbeiterin in der Vervielfältigung und in der Poststelle"), 4 ("Mitarbeiterin in der Buchhaltung, Patientenverwaltung oder dem Einkauf"), 7 ("Gruppenleiterin in einer Werkstatt für behinderte Menschen") oder 9 ("Stationsleiterin Intensivpflege").

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 694/10

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15
    Die Klägerin hat die Erfüllung der Voraussetzungen des fraglichen Richtbeispiels der Entgeltgruppe 8 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD weder bezogen auf die bis zum 31. Oktober 2013 geltende Fassung noch bezogen auf die Neufassung dargelegt und unter Beweis gestellt (zu den Anforderungen bei Aufbaufallgruppen vgl. BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 694/10 - Rn. 24) .
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15
    Dies gilt auch, soweit die Klägerin gegenwärtige rechtliche Vorteile in Form eines höheren Entgelts aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum erstrebt (vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 1102/12 - Rn. 23, BAGE 150, 36; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 10 f., BAGE 148, 1) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15
    b) Die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmales einer Entgeltgruppe sind regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel- oder Richtbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BAG 24. September 2014 - 4 AZR 558/12 - Rn. 15; 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 27, BAGE 129, 238) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15
    Durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag wird der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt (vgl. BAG 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240) .
  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15
    Durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag wird der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt (vgl. BAG 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240) .
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 664/12

    Probezeitkündigung eines evangelischen Pfarrers im befristeten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15
    Auch auf den systematischen Zusammenhang der AVR ist abzustellen (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 664/12 - Rn. 28; 21. Oktober 2009 - 10 AZR 786/08 - Rn. 28; 17. Juli 2008 - 6 AZR 635/07 - Rn. 9) .
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1102/12

    Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15
    Dies gilt auch, soweit die Klägerin gegenwärtige rechtliche Vorteile in Form eines höheren Entgelts aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum erstrebt (vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 1102/12 - Rn. 23, BAGE 150, 36; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 10 f., BAGE 148, 1) .
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15
    Der für die Zeit ab dem 1. November 2013 noch rechtshängige Hauptantrag ist als Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (vgl. hierzu BAG 16. April 2015 - 6 AZR 352/14 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 996/12

    Eingruppierung eines "Anlagenführers" in der Brot- und Backwarenindustrie

    Auszug aus BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15
    Wird die von dem Arbeitnehmer verrichtete Tätigkeit jedoch nicht oder nicht vollständig von einem Beispiel erfasst, ist auf die allgemeinen Merkmale der Entgeltgruppe zurückzugreifen (BAG 19. November 2014 - 4 AZR 996/12 - Rn. 29) .
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 988/11

    Stufenzuordnung einer Ärztin ohne Facharztausbildung nach Überleitung in die

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08

    Einmalzahlung - Auszubildende - Mitarbeiterbegriff

  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 635/07

    Ortszuschlag - Konkurrenzklausel - Auswirkungen des Inkrafttretens des TVöD

  • BAG, 24.09.2014 - 4 AZR 558/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin bei einer Krankenkasse - "umfassende

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 992/12

    Eingruppierung eines Kreditsachbearbeiters nach dem MTV Volksbanken und

  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 785/15

    Eingruppierung einer Gesundheitspflegerin nach AVR Diakonie

    Hinsichtlich der Einzelheiten der Rechtslage wird auf deren Darstellung in der Entscheidung des Senats vom 12. April 2016 (- 6 AZR 284/15 - Rn. 2 bis Rn. 7) verwiesen.

    Das hat der nunmehr allein zuständige erkennende Senat unter Aufgabe der entgegenstehenden Rechtsprechung des Vierten Senats vom 20. Juni 2012 (- 4 AZR 438/10 -) mit seinem Urteil vom 12. April 2016 (- 6 AZR 284/15 - Rn. 28 ff.) entschieden und mit Urteil vom 27. April 2017 (- 6 AZR 284/16 - Rn. 16) bestätigt.

    Eine solche Überleitung erfolgte nur aus der Vergütungsgruppe Kr 6 Fallgruppe 32c (vgl. BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 30) .

    Das ist nur dann systemkonform, wenn die in einer psychiatrischen Einrichtung tätigen Gesundheitspfleger grundsätzlich nach der Entgeltgruppe 7 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD vergütet werden, und nur bei einer besonderen Belastung durch eine Tätigkeit, die der einer Fachpflegekraft in der Psychiatrie vergleichbar ist, ebenfalls eine Vergütung aus der Entgeltgruppe 8 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD erhalten (BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 29) .

    Es ist nicht dargelegt, warum die Tätigkeit der Stationsleitung vom einschlägigen Richtbeispiel in der Entgeltgruppe 8 Abschnitt B AVR-DW EKD bzw. AVR-DD nicht oder nicht vollständig erfasst ist (BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 25) .

    Ihnen soll die tatsächlich gewährte Vergütung erhalten bleiben (BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 36) .

    Auf die seit dem 1. November 2013 geltende Besitzstandsregelung kann sich die Klägerin nicht berufen, weil sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht nach Entgeltgruppe 8 AVR-DW EKD aF vergütet wurde (BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 36, 40) .

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 284/16

    Eingruppierung einer Gesundheitspflegerin nach AVR Diakonie

    Bezüglich des von ihr in Anspruch genommenen ersten Richtbeispiels unter A der Entgeltgruppe 8 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD hat der Senat nach Verkündung der hier angefochtenen Entscheidung mit Urteil vom 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - entschieden, dass das Merkmal "in der Psychiatrie" in der bis zum 31. Oktober 2013 geltenden Fassung des Richtbeispiels tätigkeitsbezogen zu verstehen ist.

    Gefordert ist nach wie vor die Übertragung fachspezifischer Tätigkeiten (BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 33) .

    Soweit der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in der von der Klägerin angeführten Entscheidung vom 20. Juni 2012 (- 4 AZR 438/10 -) bezogen auf die vergleichbaren Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs e. V. (AVR DWM) angenommen hatte, das Richtbeispiel knüpfe in seiner bis zum 31. Oktober 2013 geltenden Fassung an die Einrichtung an, in welcher die Gesundheitspflegerin tätig ist, hat der nunmehr allein zuständige erkennende Senat an diesem Begriffsverständnis ausdrücklich nicht festgehalten (BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 23; kritisch Roßbruch PflR 2016, 776, 783 ff.) .

    b) Auf die seit dem 1. November 2013 geltende Besitzstandsregelung kann sich die Klägerin nicht berufen, weil sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht nach Entgeltgruppe 8 AVR-DW EKD vergütet wurde (BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 36, 40) .

    Die Voraussetzungen für die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe der Anlage 1 zu den AVR-DW EKD bzw. AVR-DD sind erfüllt, wenn die Gesamttätigkeit der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters die Merkmale eines Richtbeispiels dieser Entgeltgruppe erfüllt (vgl. KGH.EKD 26. April 2010 - I-0124/R51-09 - Rn. 23; zur Bedeutung der Richtbeispiele BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 25) .

    Sollte das Landesarbeitsgericht feststellen, dass die Tätigkeit der Klägerin vom ersten Richtbeispiel unter A der Entgeltgruppe 8 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD nicht erfasst war, wird es die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen der Entgeltgruppe 8 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD prüfen müssen, soweit der Tatsachenvortrag der Klägerin dazu Anlass gibt (vgl. BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 41; KGH.EKD 1. Juni 2015 - II-0124/W42-14 - Rn. 16) .

  • BAG, 21.06.2018 - 6 AZR 38/17

    Intransparenz eines Verzichts auf Entgeltsteigerungen nach kirchlichen

    Die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmales einer Entgeltgruppe sind regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel- oder Richtbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 25; 24. September 2014 - 4 AZR 558/12 - Rn. 15 ; vgl. auch KGH.EKD 26. April 2010 - I-0124/R51-09 - Rn. 23) .
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